Entschädigungslösung Gemeinden
Mit dem Sammeln von PET-Getränkeflaschen lasten sich die Gemeinden einen hohen finanziellen und personellen Aufwand auf, der schliesslich von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern getragen werden muss. Wie auch alle anderen Organisationen, die sich mit dem Recycling von Wertstoffen beschäftigen, ist auch PET-Recycling Schweiz nicht in der Lage, Gemeinden und Städte für Ihren Aufwand kostendeckend abzugelten.
Neue Entschädigungslösung
Die neue Entschädigungslösung soll für Werk- und Ökihöfe Verbesserungen bringen. In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt BAFU, der Fachorganisation «Kommunale Infra-struktur» des Schweizer Städteverbandes und dem Schweizer Gemeindeverband hat PET-Recycling Schweiz ein neues Kostenmodell für die PET-Sammlung erarbeitet. In einer Untersuchung von Werk-und Ökihöfen wurden die effektiven Prozesskostenermittelt, die nun als Grundlage für das neue Entschädigungsmodell dienen.
Die wichtigsten Neuerungen sind:
- Die PET-Sammlung mit Bigbags oder Grossbehältnissen wird grösstenteils kostendeckend abgegolten.
- Mit Bigbags und Grossbehältnissen wird das Handling reduziertund die Rücknahme optimiert.
- Die Mindestmengenfallen weg. Entsprechend erhalten mehr Städte und Gemeinden eine Entschädigung.
Einzige Voraussetzung: Die Städte und Gemeinden optimieren die bestehende Sammelstelle mit effizienteren Sammelbehältnissen (Bigbags oder Gross-behältnisse). Eine umfassende Dokumentation und weitere Informationen finden Sie in der Broschüre «Unterstützung von PET-Sammelstellen in Städten und Gemeinden» , welche im pdf-Format heruntergeladen werden kann.
Anmeldungen und Kontaktanfragen bitte mit Faxformular (Downlowad weiter unten) oder direkt online


