Können alle PET-Verpackungen (auch von Früchten, Bisquits etc.) in die PET-Sammlung gegeben werden?
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) schreibt folgendes zu dem Einsatz von PET im Lebensmittelbereich vor.
Das zu recyklierende PET darf ausschliesslich aus Flaschen stammen und zwar nur von:
- PET Flaschen, die gemäss den schweizerischen und europäischen Anforderungen für Materialien, die direkt im Lebensmittel in Berührung kommen, hergestellt wurden.
- Einschichtigen Flaschen mit einem Fassungsvermögen von mindestes 0.33 l
- Flaschen, die zur Aufbewahrung von Getränken verwendet wurden( Mineralwasser, Limonaden, etc.)
- Flaschen die von PET Recycling Schweiz oder deren Partner gesammelt und sortiert wurden.
- Marktflaschen, die direkt von Händler oder Hersteller mittels eines Pfandsystems gesammelt und sortiert wurden.
Anhand dieser Vorgaben kann kein anderes Material ausser Getränkeflaschen eingesetzt werden. Für technische Applikationen könnten andere PET Materialien grundsätzlich recykliert werden, aber von PET gibt es auch unterschiedliche Typen so dass schlussendlich die Qualität leiden würde. Andere PET-Verpackungen wie z.B. Eierschachteln, Oelflaschen, etc erfüllt die obigen Anforderungen leider nicht. Am einfachsten erkennt man die PET-Flaschen, welche rezykliert werden können am bekannten PET-Logo mit dem Recycling-Kreis.

