Gesetzl. Grundlagen

Gemäss Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV) müssen in der Schweiz PET-Getränkeflaschen gesammelt werden.
Die Verordnung über Getränkeverpackungen regelt Rücknahmepflicht bei Einwegverpackungen aus PET. Händler, Hersteller und Importeure, die Getränke in Einwegverpackungen aus PET abgeben, müssen solche Einwegverpackungen an allen Verkaufsstellen zurücknehmen. Das BAFU beauftragt zudem eine Organisation, die für die Sicherstellung des Recyclings zuständig ist.
 
Link zur Verordnung bezüglich Getränkeverpackungen
1. Verordnung vom 5. Juli 2000 über Getränkeverpackungen (VGV)