Gesetzliche Grundlagen

Gemäss Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV) müssen in der Schweiz PET-Getränkeflaschen gesammelt werden.

Die Verwertungsquote, die vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) festgesetzt wurde, liegt bei 75 Prozent. Bei Nichterreichen der Verwertungsquote (auch Recyclingquote genannt) kann das UVEK ein Pfand auf PET-Getränkeverpackungen einführen oder weitere Massnahmen wie eine staatlich vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) ergreifen. Zur Finanzierung des PET-Recyclings wird die so genannte vorgezogene Recyclinggebühr (VRB) erhoben.

›› Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV)
›› Vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG)
›› Vorgezogener Recyclingbeitrag (VRB)
›› Vergleich VRB / VEG
›› Verwertungsquote (Recyclingquote)
›› Pfand