Pfandregelung in Deutschland ist teuer und umständlich

Siegeszug der PET-Flasche setzt sich fort

06.06.2006 - Seit dem In-Kraft-Treten der neuen deutschen Pfandregelung für Einwegverpackungen von Getränken zum 1. Mai 2006 können die Konsumenten Dosen und Flaschen nicht mehr nur dort abgeben, wo sie gekauft wurden. Grundsätzlich ist jeder Detailhändler verpflichtet, alle Pfandverpackungen zurückzunehmen. Die Rücknahmepflicht betrifft allerdings nur jene Gebindematerialien, die der Detailhändler selbst im Sortiment führt. Wer also Getränke ausschliesslich in PET-Flaschen verkauft, muss auch nur PET-Flaschen zurücknehmen. Um den Entsorgungs- und Handlingaufwand des zurückfliessenden Materials möglichst gering zu halten, werden die Detailhändler wahrscheinlich ihre Gebindevielfalt materialseitig reduzieren und weitgehend auf die pfandpflichtige Verpackungsart mit dem höchsten Marktanteil setzen: die PET-Flasche.