Vergleich VEG/VRB
Vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG)
Die staatliche Regelung zur Finanzierung der Entsorgung garantiert, dass sich alle Hersteller und Anbieter unter gleichen Bedingungen an einem System beteiligen. Trittbrettfahrer sind damit ausgeschlossen.Weil in der VEG die Gebühren staatlich festgesetzt sind, bestehen keine Anreize, den Aufwand und die Kosten für Entsorgung bzw. Recycling zu reduzieren.
Die VEG ist ein reines Finanzierungsinstrument. Sie ist keine Lösung für das Litteringproblem, weil sie Konsumentinnen und Konsumenten keinen finanziellen Anreiz bietet. Aus demselben Grund hat sie auch keinen positiven Einfluss auf die Recyclingquote (vgl. Batterien).
Vorgezogener Recyclingbeitrag (VRB)
Der VRB ist nicht für alle verbindlich (Möglichkeit von Trittbrettfahrern).Die Möglichkeit der Branche, selbstständig Massnahmen zu ergreifen, schafft stärkere Anreize, effiziente Recyclingsysteme zu bilden und auch Geld zu sparen.
Ein freiwilliges System bewirkt einen positiven Imageeffekt für die entsprechende Branche.



