Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV)
Die Verordnung über Getränkeverpackungen regelt Rücknahmepflicht bei Einwegverpackungen aus PET. Händler, Hersteller und Importeure, die Getränke in Einwegverpackungen aus PET abgeben, müssen solche Einwegverpackungen an allen Verkaufsstellen zurücknehmen. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) beauftragt zudem eine Organisation, die für die Sicherstellung des Recyclings zuständig ist.

