Vorgezogene Entsorgungsgebühr

Die vorgezogene Entsorgungsgebühr wird zur Finanzierung der Entsorgung eines bestimmten Abfalls erhoben. Sie ist obligatorisch und stützt sich auf eine gesetzliche Grundlage. 

Bereits heute wird auf Glas und Batterien eine vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) erhoben. 

››  Verordnung vom 7. September 2001
über die Höhe der vorgezogenen Entsorgungsgebühr für Getränkeverpackungen aus Glas

››  Verordnung vom 29. November 1999
über die Höhe der vorgezogenen Entsorgungsgebühr für Batterien und Akkumulatoren

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