Vorgezogener und nachgezogener Recyclingbeitrag
Der Recyclingbeitrag ist ein Preiszuschlag, der auf der Stufe Produzent, Importeur und Handel erhoben wird und den Finanzierungsbedarf für das Recycling des betreffenden Produktes deckt. Er basiert auf einer freiwilligen Branchenvereinbarung. Der auf einer Eigeninitiative der Wirtschaft beruhende Beitrag verspricht den Unternehmen und in der Folge ihrer Kundschaft ökologisch verträgliche Entsorgungssysteme, geringere Entsorgungskosten, Vereinbarungen mit den Behörden und nicht zuletzt eine positive Öffentlichkeitswirkung.
Vorgezogener Recyclingbeitrag (VRB)
Der Recyclingbeitrag wird vom Konsumenten des später zu entsorgenden Produktes bezahlt. Seit 1991 erhebt PET-Recycling Schweiz auf PET-Einweggetränkeflaschen ohne Pfand einen VRB. Damit finanziert er die Rückführung von gebrauchten PET-Einweggetränkeflaschen in den Wirtschaftskreislauf. Die Recyclingbeiträge werden der Branchenorganisation von seinen Mitgliedern pro verkaufte Flasche bezahlt und auf den Verkaufspreis der Flaschen überwälzt. Rund 90 Prozent aller Schweizer Getränkeanbieter sind an diesem System beteiligt. Der VRB stellt ein reines Finanzierungsinstrument dar. Gewinn- oder Lenkungsziele werden keine verfolgt. Ab Januar 2007 beläuft sich der vorgezogene Recyclingbeitrag für alle PET-Einwegetränkeflaschen ohne Pfand auf 1.8 Rappen pro Flasche. Der seit Juli 2000 gültige Recyclingbeitrag von 4 Rappen wird abgelöst. Die Kostensenkung beeinflusst haben die heute viel höheren Marktpreise für PET und der Beitritt von Denner AG zur Branchenorganisation. Damit erzielt die PET-Recycling Schweiz höhere Einnahmen. Ausserdem werden die Leistungspakete anders geschnürt und abgegolten: Insbesondere können die Transportentschädigungen gesenkt werden, weil der Handel und die Abfüller diese neu zum grössten Teil selber tragen.

