Warum wird den Gemeinden abgeraten, PET-Getränkeflaschen zu sammeln?

Das BAFU verlangt eine Sammlung nach dem Verursacherprinzip, wie es Artikel 2 des Umweltschutzgesetzes vorschreibt. In der entsprechenden Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV) sind es die Verkaufsstellen und Hersteller, die leere PET-Getränkeflaschen sammeln und fachgerecht entsorgen müssen, unabhängig davon, ob es die eigenen PET-Getränkeflaschen sind oder die der Konkurrenten. Die Gemeinden sind nicht verpflichtet, PET-Sammelstellen einzurichten.