Historische Einigung bei der gemischten Kunststoffsammlung

Die Abfallentsorgung ist Sache der Kantone und Gemeinden. Entsprechend gibt es regional sehr unterschiedliche Entsorgungsangebote. Bei der gemischten Kunststoffsammlung konnte am 14. November 2017 eine historische Einigung erzielt werden. Bund (Bundesamt für Umwelt BAFU), Kantone (Cercle déchets CD) und Gemeinden (Organisation Kommunale Infrastruktur OKI) haben eine gemeinsame Haltung und zehn Empfehlungen zur Sammlung von Kunststoffabfällen aus Haushalten verabschiedet. Mit diesen Empfehlungen wurden die Leitplanken für die nächsten Jahre festgelegt. PET-Recycling Schweiz und Swiss Recycling fordern, dass die Umsetzung dieser Empfehlungen ohne Zeitverzug sichergestellt wird.

Die gemeinsame Haltung zur Sammlung von Kunststoffabfällen aus Haushalten:

  • BAFU, CD und OKI können das Bedürfnis der Bevölkerung, möglichst viele Kunststoffabfälle separat sammeln zu wollen, nachvollziehen. Eine Sammlung ist aber nur sinnvoll, wenn Kosten und Nutzen in einem angemessenen Verhältnis stehen.
  • Aus Sicht des BAFU, CD und OKI ist die sortenreine separate Sammlung von PET-Getränkeflaschen sinnvoll. Sie soll unbedingt beibehalten werden, weil bei PET-Getränkeflaschen ein hochwertiges «Bottle-to-Bottle»-Recycling möglich ist.
  • BAFU, CD und OKI begrüssen die vom Detailhandel angebotene, schweizweite und flächendeckende Sammlung von Kunststoffflaschen. Hier handelt es sich meist um PE-Kunststoff, der gut verwertbar ist. Zudem ist diese Sammlung für die Konsumentinnen und Konsumenten kostenlos.
  • Gegenüber der separaten Sammlung von gemischten Kunststoffabfällen sind BAFU, CD und OKI skeptisch, da der stofflich hochwertig verwertbare Anteil des Sammelgutes tief ist.
  • Je nachdem, wie sich die Situation in den kommenden Jahren aufgrund von technischen Innovationen entwickeln wird, werden BAFU, CD und OKI eine Neubeurteilung vornehmen.
  1. Für die Entsorgung von Siedlungsabfällen ist das Gemeinwesen zuständig (Entsorgungsmonopol). Private Sammler von Kunststoffabfällen aus Haushalten benötigen für solche Sammlungen deshalb die Zustimmung der zuständigen kantonalen Behörde, der Gemeinde oder des Abfallzweckverbandes. Das Gemeinwesen legt die erforderlichen Anforderungen und Bedingungen fest.

  2. Die separate Sammlung von PET-Getränkeflaschen soll beibehalten werden. PET-Getränkeflaschen sollen nicht vermischt mit anderen Kunststoffen gesammelt werden.

  3. Die separate Sammlung von Kunststoffflaschen durch den Detailhandel soll genutzt werden.

  4. Allfällige Sammlungen von Kunststoffflaschen durch das Gemeinwesen sollen dort, wo Bedarf besteht, subsidiär zur Sammlung durch den Detailhandel erfolgen.

  5. Erfassung der Stoffflüsse: Die Sammelmengen, die Zusammensetzung und Herkunft des Sammelgutes, die Verwertungswege und die Verwertungsquoten sowie die Entsorgungswege der Restfraktionen sollen periodisch dokumentiert und transparent ausgewiesen werden.

  6. Sicherstellung der Finanzierung: Die Kosten für Sammlung, Transport, Verwertung und Entsorgung sollen transparent ausgewiesen und die Finanzierung verursachergerecht sichergestellt werden.

  7. Verständliche Kommunikation: Bürgerinnen und Bürger sollen über Sammelangebote sowie über deren Stoffflüsse, Finanzierung und den erzielten ökologischen Nutzen periodisch, verständlich und transparent informiert werden.

  8. Eine hohe stoffliche Verwertungsquote (Recycling) soll angestrebt werden: Das Ziel ist, dass mindestens 70 % vom Sammelgut stofflich verwertet wird.

  9. Die gewonnenen Recyclingmaterialien sollen marktfähig und von guter Qualität sein.

  10. Regional abweichende Umsetzungslösungen sollen möglich sein.

PET-Recycling Schweiz teilt diese gemeinsame Haltung und die zehn Empfehlungen von Bund, Kantonen, Gemeinden und Städten zur Sammlung von Kunststoffabfällen aus Haushalten. Zusammen mit den elf Leitsätzen des Ressourcen-Trialogs hat die Schweiz die Weichen für Kunststoffsammlungen richtig gestellt.