Einwegprodukte aus Kunststoff – Teilverbote ab 2021
Becher, Trinkhalme und Wattestäbchen aus Kunststoff oder Styropor soll es in der EU bald nicht mehr geben. Der entsprechende Richtlinien-Vorschlag zum Verbot von Kunststoff-Einwegprodukten wurde letzte Woche im Europäischen Parlament verabschiedet.
Im Mai 2018 wurde ein Richtlinien-Vorschlag der Europäischen Kommission veröffentlicht, der zur Verringerung von Kunststoffabfällen im Meer beitragen soll. Er sieht unter anderem ein Verbot von Kunststoff-Einwegprodukten vor, die in Europa häufig an Stränden und im Meer gefunden werden. Angewendet wird die neue Richtlinie ab 2021.
Verbote, Verbrauchsverminderung und mehr Verantwortung
Komplett aus dem Sortiment gestrichen werden ab 2021 Produkte wie Einwegteller, -besteck, Fast Food Behälter aus Styropor sowie oxoabbaubare Produkte. Für Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen soll dieses Verbot erst ab 2023 gelten.
Die Mitgliedstaaten müssen zudem dafür sorgen, dass Kunststoffverpackungen, für welche es keine Alternativen gibt, zum Beispiel Lebensmittelverpackungen und Getränkebecher für den Sofortverzehr, weniger verwendet werden. Der Verbrauch soll bis 2025 um 25% reduziert werden. Zukünftig sollen auch die Kunststoffproduzenten zur Verantwortung gezogen. Sie sollen vermehrt für Reinigungskosten sowie für Sensibilisierungsmassnahmen zum Beispiel zur Vermeidung von Littering aufkommen.
Hinweise für eine richtige Entsorgung
Produkte wie Feuchtigkeitstücher oder Damenbinden, die ebenfalls Kunststoff enthalten, werden nicht verboten, unterliegen ab 2021 aber strengeren Kennzeichnungspflichten. Auf den Verpackungen soll darauf hingewiesen werden, wie sie zu entsorgen sind und dass die Produkte bei falscher Entsorgung negative Auswirkungen auf die Umwelt haben.
Mehr Design for Recycling und getrennte Sammlung
Ebenfalls nicht vom Verbot betroffen sind PET-Getränkeflaschen. Allerdings sieht die Richtlinie vor, dass die Mitgliedstaaten Massnahmen ergreifen müssen, damit bis 2025 mindestens 77 Prozent der in Verkehr gebrachten Getränkeflaschen getrennt gesammelt werden. Bis 2029 sollen es mindestens 90 Prozent sein. Der Rezyklatanteil von Getränkeflaschen soll zudem ab 2030 mindestens 30 Prozent betragen, wobei in naher Zukunft eine Berechnungsmethode erlassen werden soll. In der Schweiz besteht eine durchschnittliche PET-Getränkeflasche bereits heute aus 30 Prozent rezykliertem PET.
Weiter müssen die Verschlüsse von PET-Getränkeflaschen am Behältnis befestigt sein, damit diese mit den Flaschen zusammen in den Recyclingprozess gelangen. Dies gilt teilweise auch für Getränkekartons. Jedoch können anhaftende Verschlüsse auch ökologische Nachteile haben. Offensichtlich ist der höhere Materialverbrauch. In der Schweiz besteht kein entsprechender Handlungsbedarf, da die PET-Getränkeflaschen grösstenteils mit Deckeln zurückgegeben werden – getreu dem Motto «Luft raus, Deckel drauf.»
Weniger Verbote und mehr Freiwilligkeit in der Schweiz
Die Schweiz ist vom geplanten EU-Verbot nicht direkt betroffen. Die meisten Produkte aus Kunststoff werden ausserhalb der Schweiz hergestellt und importiert. Dennoch reagiert die Schweiz auf die internationale Entwicklung, um den Auswirkungen auf den Aussenhandel entgegenzuwirken. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) entwickelt zudem gemeinsam mit der Industrie und Recycling-Organisationen eine Strategie zur Verbesserung des Recyclings und setzt dabei auf gut funktionierende Sammelsysteme statt auf Verbote. PET-Recycling Schweiz steht im regelmässigen Austausch mit allen Akteuren und verfolgt diese Entwicklung.