PET sammeln als Gemeinde: Entschädigungen
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Als Gemeinde
Mit dem Sammeln von PET-Getränkeflaschen lasten sich die Gemeinden einen hohen finanziellen und personellen Aufwand auf, der schliesslich von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern getragen werden muss. Der Aufwand von Gemeinden und Städten kann mit den Entschädigungen nicht kostendeckend abgegolten werden.
Entschädigungen für Werk- und Ökihöfe
In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt BAFU, der Fachorganisation «Kommunale Infrastruktur» des Schweizer Städteverbandes und dem Schweizer Gemeindeverband hat PET-Recycling Schweiz ein Kostenmodell für die PET-Sammlung erarbeitet. In einer Untersuchung von Werk-und Ökihöfen wurden die effektiven Prozesskosten ermittelt, die nun als Grundlage für das neue Entschädigungsmodell dienen.
Die wichtigsten Facts sind:
- Die PET-Sammlung mit Bigbags oder Grossbehältnissen wird mit den höchsten Entschädigungsansätzen abgegolten.
- Mit Bigbags und Grossbehältnissen wird das Handling reduziert und die Rücknahme optimiert.
- Die Mindestmengen fallen weg. Entsprechend erhalten mehr Städte und Gemeinden eine Entschädigung.
Einzige Voraussetzung: Die Städte und Gemeinden optimieren die bestehende Sammelstelle mit effizienteren Sammelbehältnissen (Bigbags oder Grossbehältnisse). Die genauen Preise der Entschädigungen finden Sie im PDF zum Download: