PET sammeln als Veranstalter: Vereinbarung
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Als Veranstalter
Vereinbarung für den Veranstalter
Es gelten ausschliesslich die im Bestätigungsschreiben vermerkten Vereinbarungen.
- Bei der Anlieferung, beziehungsweise der Abholung der Sammelinfrastruktur durch unseren Entsorgungspartner, muss eine verantwortliche Person seitens Veranstalter vor Ort anwesend sein. Dies zur Kontrolle und Unterschrift der Lieferpapiere.
- Die gelieferten PET-Sammelbehälter sind ausschliesslich zur Sammlung von PET- Getränkeflaschen bestimmt und dürfen nicht anderweitig verwendet werden.
- Die PET-Sammelbehälter & PET-Sammelsäcke sind Eigentum der PET-Recycling Schweiz. Nicht zurückerhaltene oder beschädigte Sammelbehälter werden in Rechnung gestellt.
- Die vollen PET-Sammelsäcke müssen unserem Entsorgungspartner abgegeben werden. Sie dürfen keinem Dritten (z.B. Gesamtentsorger, Getränkelieferant etc.) zurückgegeben werden.
- Fremdabfälle dürfen nicht in den PET-Sammelbehälter gegeben werden. Enthält das Sammelgut zu viel Fremdanteil ist der Entsorgungspartner berechtigt, die Säcke zurückzuweisen.
- Zur Einhaltung der Vereinbarungen können durch den Verein PRS unangekündigte Besuche vor Ort durchgeführt werden. Dies dient der Qualitätssicherung.
- Wir behalten uns vor, bei Nichteinhaltung oder Verstösse dieser Bedingungen die Gesamtkosten oder Teilkosten unserer Dienstleistung dem Veranstalter in Rechnung zu stellen.
- Der Veranstalter sorgt für das Aufstellen und Abräumen der Sammelbehälter sowie für das regelmässige Wechseln der vollen Sammelsäcke und für eine saubere Sammelstelle. Der Veranstalter ist verantwortlich, dass die Leihware in einem einwandfreien Zustand bleibt.